
Wvz. 4535
Format: 700 x 500 mm
August 2009
Erlangt ein Gepeinigter das Recht auf Vergeltung, indem er selber zum Peiniger wird?
Und an WEM wird Vergeltung dann geübt? Man kann keine Armee, kein Volk bestrafen. Denn selbst die kollektive Bestrafung trifft immer den Einzelnen, und wenn kein nachweislich Schuldiger greifbar ist, wird die Vergeltung gar zu Willkür.
„[…] Der Tod der Willkür kann das Recht mit in den Abgrund reißen, so dass der Terrorkrieg um den Sieg in diesem Stadium einer auf das Äußerste getriebenen Rationalisierung und Technisierung gegen den Krieg überhaupt spricht, weil alle Last des Besiegten, einschließlich der moralischen, den Sieger mit trifft und ihn auf die gleiche Bahn des Unrechts und des Unheils treibt, auf der sich der Angreifer bewegte und auf der er zugrunde ging; Man kann am Ende die Gegner nicht mehr unterscheiden. Aus solcher tragischen Entwicklung gibt es keinen anderen Ausweg, als unter härtester Arbeit für den Frieden den Rückzug zu allgemein verbindlichen, mehr und mehr wieder gelebten Normen der Menschheit zu suchen […].“
„[…] Denn wo geraten wir hin, wenn wir auf der Seite des Rechtes so terroristisch werden, wie es die Willkür sein muss […].“
Eugen Kogon (1903-1987)
Auszug aus : „Der SS-Staat – Das System der deutschen Konzentrationslager“ (1946)
Die dunkle Gestalt des „richtenden“ Engels in der Zeichnung mag uns mahnen: „Auch wenn Dir Ungerechtigkeit von ihnen widerfahren ist, so hast Du dennoch kein Recht die Kinder derer zu schänden; denn wisset, sie sind unschuldig und rein in ihrem Herzen“